Aufhebungsvertrag erhalten? Nicht unterschreiben!        

Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor und bittet um eine schnelle Entscheidung? Dann ist Vorsicht geboten. Was auf den ersten Blick wie eine unkomplizierte Lösung erscheint, kann weitreichende finanzielle und berufliche Folgen haben.

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ein Aufhebungsvertrag lediglich das Arbeitsverhältnis beendet. Tatsächlich geht es häufig um weit mehr: Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbote und nicht zuletzt mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

 

Warum Eile selten ein guter Ratgeber ist

Arbeitgeber setzen Aufhebungsverträge häufig ein, um eine Kündigung zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Arbeitnehmer sollten deshalb prüfen, ob die angebotenen Bedingungen wirklich ihren Interessen entsprechen.

Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich in der Regel nur schwer wieder rückgängig machen.

 

Chancen erkennen und Risiken vermeiden

Nicht jeder Aufhebungsvertrag ist nachteilig. Richtig verhandelt kann er eine faire Lösung für beide Seiten darstellen. Häufig besteht Spielraum bei:

  • Höhe einer Abfindung
  • Freistellung bis zum Ausscheiden
  • Arbeitszeugnis
  • Bonus- und Provisionsansprüchen
  • Beendigungszeitpunkt
  • Ausgleich offener Ansprüche

 

Rechtliche Prüfung vor der Unterschrift

Als Rechtsanwalt und Mediator unterstütze ich Sie dabei, die Folgen eines Aufhebungsvertrags realistisch einzuschätzen und Ihre Interessen zu wahren. Dabei steht nicht die Eskalation im Vordergrund, sondern eine wirtschaftlich sinnvolle und faire Lösung.

 

Erst prüfen – dann entscheiden

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, sollten Sie sich vor einer Unterschrift rechtlich beraten lassen. Oft lassen sich bessere Bedingungen erzielen oder Nachteile vermeiden.

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.